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Ihr Schulungsanspruch!

Das Recht des Betriebsrats auf Teilnahme an Schulungen – Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen darf ich an einer Schulung teilnehmen? Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat ein Betriebsrat Anspruch auf Teilnahme an einem Seminar, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind.

2. Wann ist der Besuch eines Seminars erforderlich? Jedes Betriebsratsmitglied benötigt  zunächst einmal Grundwissen über arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Anderenfalls kann den steigenden Anforderungen an eine sachgerechte Arbeit kaum Rechnung getragen werden. Jedes Mitglied muss über das Mindestmaß an Kenntnissen verfügen, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind. Hierzu haben wir Ihnen unsere Grundlagenseminare konzipiert.

3. Seminare, die Spezialkenntnisse vermitteln, sind erforderlich, wenn eine konkrete betriebliche Problematik hierzu vorliegt. Stehen in Ihrem Betrieb Betriebsänderungen an, ist die Teilnahme am Seminar „Umstrukturierung/Personalabbau“ erforderlich. Will ihr Arbeitgeber das Vergütungssystem auf eine Leistungsvergütung umstellen, ist der Besuch unseres Seminars „Leistungsvergütung/Zielvereinbarung“ erforderlich. ?

4. Was bedeutet dies für mich? Kommt der Betriebsrat zur Feststellung, dass der Besuch von Seminaren für einzelne Mitglieder erforderlich ist, ist der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen (Seminar, Hotel) und die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht freizustellen.

5. Welche Formalien müssen beachtet werden? Die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber setzt voraus, dass der Betriebsrat vor der Teilnahme und Buchung einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat. Ein entsprechendes Muster eines Beschlussformulars haben wir im Internet unter www.fortis-seminare.de/formulare für Sie bereitgestellt. Hier können Sie auch die Seminare direkt buchen und Sie finden noch weitere nützliche Formulare, wie z. B. die Hotelkosten-Übernahmeerklärung, die Sie ihrem Arbeitgeber vorlegen können, damit die Abrechnung mit dem Hotel direkt erfolgen kann.

6. Was kann der Arbeitgeber einwenden? Das Gesetz sieht vor, dass der Betriebsrat bei der Festlegung der zeitlichen Lage des Seminars stets die betrieblichen Belange im Blick haben muss. Selbstverständlich kann keine Seminarteilnahme zu Zeiten verlangt werden, zu denen eine Anwesenheit des Arbeitnehmers zwingend zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Allerdings ist der Arbeitgeber bei rechtzeitiger Information verpflichtet, für eine Vertretung zu sorgen.

7. Ferner dürfen die Kosten für die Seminarteilnahme nicht unverhältnismäßig hoch sein. Dies nimmt die Rechsprechung aber erst dann an, wenn ohne besondere Anhaltspunkte ein sehr teures Seminar gebucht wird, dessen Preis sonst nicht auf dem Markt gefordert wird. Werden Seminare von unterschiedlicher Qualität geboten, hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum ebenso wie bei der Frage der Beurteilung der Erforderlichkeit (siehe oben). Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass das Seminar nicht mehr kosten darf als der Durchschnitt oder dass eine bestimmte Preisobergrenze nicht überschritten werden darf.

8. Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Anforderungen haben wir für Sie die Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht I - III, Arbeitsrecht I - III sowie Betriebswirtschaftliche Grundlagen I - III konzipiert. Die wichtigen Spezialseminare berücksichtigen Ihre besonderen betrieblichen Situationen (siehe Katalogseiten 23 bis 29) und enthalten Themen wie Gesprächs- und Verhandlungsführung, Konfliktmanagement und Stress/Burn-out/Mobbing. Unsere Spezialseminare für Betriebsratsvorsitzende (siehe Katalogseiten 31 bis 34) unterstützen Sie bei Ihren anspruchsvollen Aufgaben. Psychologie für BRV, Führungstraining und das Praxisseminar Recht sind genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Machen Sie sich selbst ein Bild. Unsere Seminare sind Ihre fachliche Grundlage.

Bei Fragen zu Ihrem Schulungsanspruch:
Rufen Sie uns an: 05121/176863-0. Wir helfen Ihnen gern.