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Allgemeine Geschäftsbedingungen der fortis GmbH

Für Ihre Seminarteilnahme gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der fortis Seminare für Betriebsräte & Beratung GmbH (im folgenden „fortis“). Unsere Leistungen erbringen wir Ihnen gegenüber ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen:

I. Seminaranmeldung (Vertragsschluss)
1. Erfahrungsgemäß können Seminare schnell ausgebucht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Reservierung/Anmeldung. Diese hat schriftlich (z. B. per E-Mail oder Telefax) zu erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung.
2. Sobald der Arbeitgeber seine schriftliche Zustimmung zur Seminarteilnahme erteilt hat, übermitteln Sie uns bitte die unterschriebene Seminaranmeldung oder eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung per Fax oder per Post. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Hierdurch kommt die verbindliche Seminarbuchung und damit der Vertragsabschluss zu den beworbenen Bedingungen und Preisen zustande.

II. Stornierung durch fortis/Haftungsbegrenzung
1. fortis ist bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, ein von Ihnen gebuchtes Seminar abzusagen, z. B. bei Erkrankung des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bevor fortis von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht, werden wir versuchen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten, soweit dies möglich ist und Sie damit einverstanden sind.
2. Haftungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber fortis sind für den Fall einer Seminarabsage ausgeschlossen.

III. Rechnung/Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsschluss und der Rechnungsbetrag ist innerhalb der von fortis gesetzten Zah-
lungsfrist zur Zahlung fällig, in jedem Fall vor Seminarbeginn. Die Seminargebühren von fortis verstehen sich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

IV. Stornierung/Seminarabsage durch den Teilnehmer
1. Sollten Sie gezwungen sein, Ihr bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (per Fax oder per E-Mail). Das hilft uns zum einen bei der Planung mit dem Hotel, den Referenten und der Seminarleitung. Zum anderen unterstützen Sie dadurch Ihre Kollegen aus anderen Gremien, die möglicherweise auf einen freien Seminarplatz warten.
2. Bei einer schriftlichen Stornierung sechs Wochen vor Seminarbeginn entstehen Ihnen keine Kosten. Danach fallen folgende Stornierungskosten an:
  • bei Absage später als sechs Wochen vor Seminarbeginn 20% Seminarkosten und 100% Übernachtungskosten und Tagungspauschalen
  • bei Absage später als zwei Wochen vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen 100% der Gesamtkosten
Eine Vertretung des Seminarteilnehmers ist möglich. Zur Vermeidung von Stornierungsgebühren empfehlen wir daher, vorsorglich einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
3. Statt einer Stornierung besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, z. B. im Fall einer Erkrankung, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden.
V. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns aus wichtigem Grund vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir insbesondere berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

VI. Hotelreservierung/Stornokosten/Tagungspauschale
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von einer etwaigen Seminarabsage gegenüber fortis Stornokosten seitens des Hotels entstehen, wenn Sie das Seminar kurzfristig absagen oder nicht erscheinen. Im Regelfall entstehen gegenüber dem Hotel bereits dann Stornokosten, sofern nicht die Absage mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Im Einzelfall können sogar längere Stornofristen für Übernachtung/Verpflegung bestehen. Auf uns zukommende Stornierungskosten des Hotels werden an Ihr Unternehmen weitergeleitet. Selbstverständlich sind Sie im Fall einer kurzfristigen Verhinderung berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Das Stornierungsrecht von vier Wochen vor Seminarbeginn (siehe Ziffer IV.2.) gilt nur gegenüber fortis.

VII. Haftung
1. Während der Seminarzeiten gelten die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung, das heißt Sie sind als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms unterliegen Sie grundsätzlich nicht diesem gesetzlichen Versicherungsschutz.
2. Die Haftung von fortis für etwaige schuldhafte Pflichtverletzungen, Unfälle oder sonstige schadensbegründende Ereignisse ist auf eine Versicherungssumme von EUR 25.000,00 beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von fortis beruhen.

VIII. Datenschutz
fortis kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Gespeicherte personenbezogene Daten werden nicht an andere Unternehmen weitergegeben.

IX. Gerichtstand
Der allgemeine Gerichtsstand ist Hildesheim soweit gesetzlich zulässig.
 
 
Hildesheim, den 01. August 2010