Alles unter Kontrolle? Ständige Überwachung durch Kameras und Detektive? Was darf der Arbeitgeber? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Auf der Basis einer fundierten Einführung in die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen lernen Sie die rechtlichen Grenzen der verschiedenen Überwachungsformen wie etwa Telefon- und Videoüberwachung kennen. Die aktuelle und komplexe Materie des Datenschutzrechts wird Ihnen praxisgerecht präsentiert. Die aktuellen Entwicklungen des Arbeitnehmerdatenschutzes werden behandelt.
Infobox
Seminarort: | Hannover |
Seminarhotel: | H+ Hotel |
Seminartermin: | 17.07.2018 bis 20.07.2018 |
Seminarbeginn: | 14:00 Uhr (erster Tag) |
Seminarende: | 12:00 Uhr (letzter Tag) |
Referenten: | Fachanwälte für Arbeitsrecht / Fachjuristen |
Teilnehmerzahl: | 15 |
Seminargebühr: | 1190,- € + MwSt. (ab 2 Pers. je 1140,- €) |
Hotelkosten: | 152,00 € zzgl. MwSt. / Tag inkl. VP |
Schulungsanspruch: Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die dieses Wissen für ihre Aufgaben benötigen. |
Rechtliche Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Ziel, Systematik und Begriffe des (Arbeitnehmer-) Datenschutzrechts
- Datenschutzrechtliche Grundsätze zur Datenerhebung
- Verstärkter Schutz sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
Rechtmäßiger Umgang mit Arbeitnehmerdaten
- Rechte der Mitarbeiter auf Transparenz in der Datenvereinbarung
- Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Benachrichtigungspflicht, Berichtigung, Löschung
Mitbestimmung beim Datenschutz
- Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Mitbestimmung, z. B. bei IT-, Telefon-, Videoüberwachung
- Informations- und Nutzungsrechte des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen und diverse Muster für die Praxis
Rechtsfolge bei Datenschutzverstößen
- Zuständigkeit und Befugnisse von Aufsichtsbehörden
- Bußgeldbestimmungen, Strafvorschriften und Schadensersatzanspruch
- Beweisverwertungsverbote bei Kündigungen
- Sie sind mit den Grundlagen datenschutzrechtlicher Bestimmungen vertraut und wissen, welche rechtlichen Grenzen Arbeitgeber zu beachten haben.
- Sie kennen die Rechte der Arbeitnehmer und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates.
- Sie gestalten den betrieblichen Datenschutz aktiv mit und fördern die sachgerechte Nutzung vorhandener Datenbestände.