Welche Bonusmodelle darf der Arbeitgeber einführen? Ist die Zielvereinbarung das Allheilmittel? Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt? Müssen unrealistische Ziele akzeptiert werden? Zur Beantwortung dieser Fragen sind Kenntnisse über Gestaltungsvarianten und rechtliche Grundlagen von Vergütungsmodellen unverzichtbar. Im Seminar werden verschiedene Systeme der Leistungsvergütung sowie von Zielboni aus der Unternehmenspraxis behandelt. Sie werden mit den jeweiligen Voraussetzungen vertraut gemacht und wissen, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zustehen.
Infobox
Seminarort: | Hamburg |
Seminarhotel: | H4 Hotel |
Seminartermin: | 11.09.2018 bis 14.09.2018 |
Seminarbeginn: | 14:00 Uhr (erster Tag) |
Seminarende: | 12:00 Uhr (letzter Tag) |
Referenten: | Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Arbeitsrichter |
Teilnehmerzahl: | 15 |
Seminargebühr: | 690,- € + MwSt. |
Hotelkosten: | 153,18 € zzgl. MwSt. / Tag inkl. VP |
Schulungsanspruch: Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die dieses Wissen für ihre Aufgaben benötigen. |
Formen der Leistungsentlohnung
- Verschiedene Arten der Bonusmodelle
- Kennzahlen und Zielvereinbarungen
- Bewertungs- und Vergütungssystematik
Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn
- Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Regelungen
- Betrieblicher Leistungslohn und Betriebsvereinbarung
- Rechtsfolgen fehlender Zielvereinbarungen
Mitbestimmung des Betriebsrats bei leistungsorientierter Vergütung
- Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme
- Leistungsbeurteilung als Voraussetzung für Leistungsvergütung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei unzureichender Umsetzung
- Leistungsvergütung und Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Leistungslohn
- Taktisches Vorgehen bei der Einführung neuer Entlohnungssysteme
- Chancen und Risiken neuer Leistungs-Entlohnungssysteme
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Leistungslohn
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Gleichbehandlungsgrundsatz und Gehaltsgerechtigkeit
- Sie kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Bonusmodelle.
- Sie können die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats umfassend geltend machen.
- Sie sind in der Lage, die Überforderung von Arbeitnehmern zu verhindern und Leistungsvorgaben des Arbeitgebers zu kontrollieren.